Preise und Tarife

Der Fahrpreis errechnet sich für unser Pflichtfahrgebiet nach der Taxi- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen und wird automatisch im geeichten Taxameter berücksichtigt.

Individuelles Angebot

Wenn Sie ein Taxi für eine längere Fahrstrecke benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Festpreis zu vereinbaren. Dies gilt ausschliesslich für Fahrten, die vom Pflichtfahrgebiet abweichen. 
Wir stellen Ihnen diesbezüglich gerne ein individuelles Angebot zusammen.

Bargeldlose Bezahlung

Die Bezahlung der Beförderung ist bargeldlos mit Kreditkarte direkt im Fahrzeug möglich. Bestellen Sie dafür einfache eines unserer Fahrzeuge, welches Kreditkarten akzeptiert.

Firmenkunden

Als Firmenkunde bieten wir Ihnen auf Wunsch eine Bezahlung auf monatliche Rechnung an, ganz wie Sie es mit uns vereinbaren.

aktueller Taxitarif der Stadt Oberhausen Stand: 19. August 2022

(1) Das Entgelt für die Beförderung von Personen mit Taxen wird – unabhängig von der Zahl der beförderten Personen – im Pflichtfahrgebiet wie folgt festgesetzt:

1. Grundentgelt 5,50 EUR inklusive
a. besetzt gefahrene Wegstrecke von 230,76 m bzw.
Wartezeit von 65,46 Sekunden (Tagtarif)
b. besetzt gefahrene Wegstrecke von 222,24 m bzw.
Wartezeit von 65,46 Sekunden (Nachttarif)

2. Kilometerentgelt an Werktagen/Tagtarif
(Montag bis Samstag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
Kilometerpreis 2,60 EUR
Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 38,46 m
0,10 EUR

3. Kilometerentgelt an Sonn- und Feiertagen/Nachttarif
(an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00
Uhr sowie an Werktagen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
Kilometerpreis 2,70 EUR
Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 37,04 m
0,10 EUR

4. Zuschlag zum Grundentgelt für die gesonderte Bestellung einer Großraumtaxe (PKW, die nach Ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung
von mehr als 5 Personen – einschließlich Fahrzeugführerin/Fahrzeugführer – geeignet
und bestimmt sind)  7,70 EUR

5. Wartezeitentgelt/Stunde 33,00 EUR
je 10,91 Sekunden 0,10 EUR
(2) Als Wartezeit gilt jedes Anhalten der Taxe während ihrer Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers bzw. Fahrgastes oder aus nicht von der Taxifahrerin/dem Taxifahrer zu vertretenden verkehrsbedingten Gründen.
(3) Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten, längere Wartezeiten können vereinbart werden.
(4) Kommt aus einem vom Besteller oder der Bestellerin zu vertretenden Grund die Fahrt nach Erteilung des Auftrages und der Anfahrt zum Bestellort nicht zur Durchführung, so ist das Zweifache Grundentgelt
(11,00 EUR) zu entrichten.  Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.  

 

Grossraumtaxi
bis zu 8 Personen

Krankentransporte
Abrechnung mit allen Kassen

Flughafentransfer

Zahlen Sie mit
Ihrer Kreditkarte